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Freitag, 15. September 2006

Amtsgericht Fritzlar- couragierte Strafverteidigung unüblich

Von johannesolaf, 12:45

Die mündliche Urteilsbegründung zog sich über ca. 20 min hin. Mindestens die Hälfte dieser Zeit brachte der Vorsitzende des Schöffengerichts Fritzlar gestern damit zu, Schellte an den drei Strafverteidigern zu üben, die ihm gegenüber saßen.

Nach mehr als 12-stündiger Hauptverhandlung endete die Strafverhandlung, die gestern gegen 09.00 Uhr begonnen hatte, mit der Verurteilung der drei Angeklagten zu Freiheitsstrafen vor dem Amtsgericht Fritzlar, wie hier berichtet wird. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Bandendiebstahl angeklagt und den Mandanten vorgeworfen, mittels eines präparierten Geldscheines den Dispenser eines Geldwechselautomaten an verschiedenen Tagen geleert zu haben.

Verurteilt wurde dann wegen Diebstählen im besonders schweren Fall, also ohne Bande.

Dass das Gericht Beweise anders gewürdigt hat, als wir Verteidiger, ist legitim und soll hier nicht bemängelt werden. Was sich allerdings der Vorsitzende erlaubt hat, haben wir Verteidiger und unsere Mandanten als grob ungehörig, überflüssig und unerträglich empfunden.

Das erstemal angesäuert war der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung als ihm mitgeteilt wurde, dass unsere Mandanten von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Hierzu hieß es in der Urteilsbegründung, also 12 Stunden später, sinngemäß, dass  Gottseidank die Verteidiger aus der Gegend um Fritzlar, die sonst vor Gericht auftreten würden, in der Lage wären, mit dem Gericht eine Lösung zu finden und den Mandanten auch entsprechend zu beraten. Einer der Mandanten konnte jedenfalls keine Bewährung mehr kriegen, obwohl er zuvor nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er ja nichts gesagt habe, und er, sowie sein Verteidiger die Chance vertan hätten. Bei meinem Mandanten wäre wohl auch bei Geständnis eine Bewährung fraglich gewesen, aber trotzdem. Schliesslich hätten wir unsere Mandanten ja mal fragen können, was sie in dieser Gegend zu suchen gehabt hätten, anstatt Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen.

So etwas, wie uns Verteidiger (Anm.: Einer aus Recklinghausen, zwei aus Braunschweig), hätte er noch nie erlebt und wenn wir auch vor manchen Gerichten mit unserer Art der Verteidigung Erfolg hätten, würde das nur daran liegen, dass die dortigen Richter kein Rückgrad hätten. Vor dem Amtsgericht Fritzlar werden wir auch in Zukunft mit unserer Verteidigung kein Glück haben.

Was war passiert? Als der Richter angekündig hatte, er beabsichtige aus einer beigezogenen Akte die Anklage einem Zeugen (Polizeibeamter) vorzuhalten, meldete die Verteidigung Bedenken an, da er dann auch das freisprechende Urteil verlesen müsse. Dies konnte er nicht, weil sich dieses noch nicht in der Akte befand. Unserer Hinweis, dass wir bei Verlesung Probleme hinsichtlich der Unvoreingenommenheit der Schöffen sehen, ging fehl. Nach entsprechende Beschluss sollte die fremde Anklage verlesen werden, so dass wir konsequenterweise um Unterbrechung baten, um einen unaufschiebaren Antrag mit den Mandanten zu besprechen.

Der Vorsitzende merkte an, dass er unterbrechen werde, aber darauf hinweist, dass er in jedem Fall noch an diesem Tag zum Ende kommen will.

Schon zuvor meinte der Vorsitzende, man könne selbstverständlich offen reden. Als diese Möglichkeit von der Verteidigung in Anspruch genommen werden sollte und Anregungen zu  weiteren Beweiserhebungen gegeben wurden, hieß es lapidar: "Dann müssen sie entsprechende Anträge stellen".

Nach der Unterbrechung präsentierte die Verteidigung zwei Befangenheitsanträge, nämlich gegen die Schöffen und gegen den Vorsitzenden. Die dienstlichen Stellungnahmen gaben Anlass zu Gegenerklärungen. Die Befangenheitsanträge unserer Mandanten wurden als unbegründet zurückgewiesen. Es wurde erneut unterbrochen, um über einen weiteren unaufschiebbaren Antrag zu beraten, der dann nicht mehr gestellt wurde.

In den Plädoyers wurde alternatives Tatgeschehen und alternative Täter benannt, Ausführungen zur Glaubwürdigkeit der Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussagen gemacht.

Alles ungewohnt und unangenehm für das Schöffengericht Fritzlar- bislang! Aber, meine neuen Freunde aus Hessen: nach dem Spiel ist vor dem Spiel.

Die Mandanten haben eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.


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