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Montag, 09. Oktober 2006

Lässt die Bahn gewerbsmäßig betrügen?

Von johannesolaf, 14:28

Ein minderjähriger Mandant hatte seine Monatskarte zuhause liegengelassen und stattdessen die Monatskarte seines Bruders eingesteckt. Diese zeigte er bei der Kontrolle in der Bahn vor. Der Mandant wurde angezeigt wegen Betruges.

Um nicht unnötig Ressourcen zu verschwenden, hatte ich bereits gegenüber der Bahnpolizei auf dieses Versehen hingewiesen, eine Kopie der Monatskarte meines Mandanten beigefügt  und angemerkt, dass durch die Verwechselung der im voraus bezahlten Fahrtkarten kein Vermögensschaden eingetreten ist und ein solcher auch nicht erstrebt wurde.

Dies habe ich gegenüber der Staatsanwaltschaft noch einmal wiederholt. Mal sehen, was passiert.

Wesentlich spannender finde ich aber die Frage, wie es sich verhält, dass die Bahn und wohl so ziemlich alle Verkehrsbetriebe gegenüber einem jugendlichen Schwarzfahrer in Folge ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsgeld (40 €) verlangen.

So auch im vorliegenden Fall (obwohl keine Schwarzfahrt). Es  wurde bei der Kontrolle ein entsprechender Zettel als Zahlungsaufforderung von dem Mitarbeiter des Prüfdienstes ausgehändigt.

Vor dem Hintergrund, dass die Einwilligung der Eltern in den Vertragsschluss sich normalerweise nicht auf "Schwarzfahrten" bezieht, fehlt es an einer vertraglichen Grundlage für die Erhebung des erhöhten Beförderungsgeldes; verlangt werden kann nur der "übliche" Fahrtpreis, sagt die Rechtssprechung.

Wenn die Bahn nun weiss, dass sie einen entsprechenden Anspruch nicht hat, diesen gegenüber dem Minderjährigen mittels schriftlicher Zahlungsaufforderung aber trotzdem geltend macht, in der -berechtigten- Hoffnung, dieser gehe von einem wirksamen Anspruch aus und bezahlt, hat die Bahn  dann einen Irrtum erregt, um den Minderjährigen oder seine Eltern zu einer Vermögensverfügung zu veranlassen (Überweisung), um sich einen rechtswidrig Vermögensvorteil zu bescheren? Und wenn die Bahn dies täglich macht (durch ihre Kontrolleure), ist das dann gewerbsmäßiger Betrug, so wie bei denjenigen, die Rechnungsofferten verschicken, die aussehen wie Rechnungen der Telekom? 

 

 

 


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