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"Braunschweiger Kessel" am Pranger
Von johannesolaf, 09:26
Anlässlich eines NPD- Aufmarsches am 18. Juni 2005 wurden Gegendemonstranten von der Polizei in Braunschweig stundenlang eingekesselt.
Der gerichtlichen Überprüfung hielt der "Kessel " nicht stand. Die polizeiliche Maßnahme war rechtswidrig. Wie hier berichtet wird, hat die Polizeiaktion nun Eingang gefunden in den Grundrechte- Report. Der Braunschweiger Polizeipräsident Harry Döring gelobt Besserung und will künftig in derartigen Situationen das Versammlungs- und nicht das Gefahrenabwehrrecht anwenden lassen.
Ich glaube, dass selbst im Gefahrenabwehrrecht die Verhältnismäßigkeit zu beachten gewesen wäre, also umleiten statt umzingeln.
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