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Schönes Paket beim Amtsgericht
Mein Mandant war nicht erschienen. Vorgeworfen wurde ihm von der Staatsanwaltschaft der Erwerb einer kleinen Menge Heroin und der Besitz von unter das Betäubungsmittelgesetz fallender Pillen. Vor einigen Tagen war mein Mandant von einem anderen Amtsgericht wegen Besitzes ebenfalls von Heroin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Zu Buche stand eine weitere Verurteilung eines dritten Amtsgerichtes auch wegen Besitzes von Heroin zu 60 Tagessätzen Geldstrafe.
Vorliegend war mein Mandant bereits bei der Polizei geständig gewesen, so dass es unnötig Ressourcen verschwendet hätte, einen weiteren Hauptverhandlungstermin anzuberaumen.
Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigten sich auf den Erlass eines Strafbefehls. Unter Einbeziehung der vorherigen Verurteilungen einigten wir uns auf insgesamt 4 Monate mit Bewährung. Wenn man bedenkt, dass die bereits bestehenden Verurteilungen schon vier Monate ergaben, eine faire Lösung.
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