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Ein langer Weg geht zuende
Vor ungefähr zwei Jahren wurde ich einer Angeklagten, die ich nicht kannte (und nie richtig kennengelernt habe), als Pflichtverteidiger beigeordnet. Meine Schreiben an die Mandantin kamen zurück, weil die Adresse nicht mehr stimmte. Zum ersten Verhandlungstag ist sie nicht erschienen, weil sie sich in einer Drogentherapie befand. Einige Monate später erschien sie zwar mit 15 Minuten Verspätung zum Hauptverhandlungstermin- aber sie war da. Zur Last gelegt wurden ihr zwei Diebstähle, jeweils von mehreren Schachteln Zigaretten im Supermarkt. Eine Tat haben wir, nach unserer ersten Besprechung überhaupt, eingeräumt, die andere bestritten. Das Ergebis lautete 20 Tagessätze für die eingeräumte Tat, für die andere Freispruch. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, um eine höhe Bestrafung zu erreichen, und eine Verurteilung anstatt des Freispruchs.
Meine Schreiben an die Mandantin kamen wieder ungelesen zurück, zur ersten Berufungsverhandlung ist sie nicht erschienen. Nun sollte ein erneuter Versuch unternommen werden, die Berufungsverhandlung durchzuführen. Das Gericht hatte meine Mandantin morgens von der Polizei abholen lassen. Weil sie in schlechter körperlicher Verfassung war, hatte die Vorsitzende sicherheitshalber einen Krankenwagen gerufen. Behandeln lassen wollte sich meine Mandantin nicht. Nachdem ich in der Zelle kurz mit ihr gesprochen hatte, habe ich den Staatsanwalt gebeten, die Berufung zurückzunehmen, weil es keinen Sinn machen würde gegen meine Mandantin zu verhandeln.
Der Staatsanwalt nahm sein Rechtsmittel zurück, die Mandantin ging weg und die Sache war erledigt.
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