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Gestern am ehrwürdigen Landgericht Bremen
Gestern war ich, wie eine Woche zuvor in Bremen beim dortigen Landgericht. Gut gefallen hat mir der schöne alte Stuhl, auf dem ich sitzen durfte. In der Sache selbst ging es um die Berufung meines Mandanten, der sich erstinstanzlich selbst verteidigt hatte, gegen ein Urteil des Amtsgerichts. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte war mein Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bei diesem Urteil blieb es trotz unserer Bemühungen das Gericht von der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme zu überzeugen.
Immer wieder dasselbe: Polizeibeamte als Zeugen, die sich bei jeder noch so harmlosen Frage des Verteidgers angepisst fühlen, aber freimütig aussagen, man hätte ja schon "so einen Hals", wenn ein Mann eine Frau schlagen würde und deshalb sei es in 90 Prozent der Fälle immer so, dass der Mann die Wohnung verlassen müsse, wenn es zum Streit mit seiner Lebensgefährtin komme. Dass die Beamten protokolliert hatten, dass es der Frau genügt hätte, mit der Polizei zusammen das Haus zu verlassen, spielte keine Rolle. Egal war auch, dass mein Mandant beim Eintreffen der Polizei friedlich im Schneidersitz im Wohnzimmer saß.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende dann aus, dass das Hinausbegleiten der Frau aus der alleinigen Wohnung meines Mandanten kein geeigneteres Mittel gewesen wäre, als ihn mitzunehmen, weil er ja die Frau hätte verfolgen können, um zu sehen, wo sie bleibt. Im übrigen könne die Polizei auch nicht wissen, wo sie mit der Frau in der Nacht hinsollten. Dass die Polizeibeamten ausweislich des Protokolls der amtsgerichtlichen Hauptverhandlung ausgesagt hatten, mein Mandant habe eine Flasche weggeschleudert bzw. weggeschmissen, nun aber alle der Meinung waren, er habe mit der Flasche nach dem Bein des einen Beamten geschlagen, bedeutete kein Widersspruch für das Gericht, weil die Protokollführerin am Amtsgericht ja eigene Formulierungen gewählt haben könne.
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