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Späte Belehrung
Der Einfallsreichtum mancher Polizeibeamter ist doch immer wieder erstaunlich. Gerade lese ich zur Vorbereitung einer anstehenden Hauptverhandlung noch einmal die Ermittlungsakte. Eine junge Frau wird als Zeugin vernommen, wobei aus der Lektüre der vorherigen Seiten klar ist, dass sie zumindest Gehilfin gewesen sein dürfte einer anschließenden Körperverletzung, indem sie die Opfer in die Falle gelockt hat.
Am Anfang der Aussage befindet sich keine Belehrung, dafür aber am Schluss. Dort heisst es:" Ich weiss, dass ich eventuell mit einer Bestrefung rechnen muss, weil wir ja dem X (Name von mir geändert) geholfen haben. Ich weiss auch, dass ich keine Angaben hätte machen müssen, wenn ich mich damit selbst belaste. Ich musste mir aber die Sache von der Seele reden, weil sie mich belastet."
Und da wundern sich noch einige Polizisten, weil man seine Mandanten dort grundsätzlich nicht zur Vernehmung hinlässt.
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