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Trotz Todesstrafe im Iran droht Frau Abschiebung
Einer iranischen Frau, die zur Zeit Zuflucht in Deutschland genommen hat, kann nach Meinung des Berliner Verwaltungsgerichtes abgeschoben werden, obwohl ihrer Anwältin ( demnach wohl auch dem Gericht) ein Urteil aus dem Iran vorliegt, wonach die junge Frau dort in Abwesenheit im Jahre 2006 zum Tode verurteilt wurde. Verurteilt wurde die Frau, weil sie lesbisch ist, wie hier berichtet wird. Vor kurzem wurde zwei schwule Jungs wegen ihrer sexuellen Orientierung aufgehängt. Das Verwaltungsgericht geht bei der Frau von einer Verfolgungslegende aus, weil sie sich männlichen Beamten bei der Anhörung nicht sofort vollständig offenbart hatte
Ich schimpfe oft über die Ungerechtigkeiten, die meinen Mandanten hier wiederfahren. Bei uns hat man als Verteidiger aber in den meisten Fällen die Möglichkeit doch noch Positives zu erreichen bzw. für den schuldigen Mandanten eine akzeptable Sanktion "auszuhandeln". In einigen Ländern muss man als engagierter Strafverteidiger doch irre werden.
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