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Dienstag, 04. September 2007

StA gegen sorgfältige Strafverteidigung

Von johannesolaf, 08:17

Gestern abend, zeitgleich liefen die drei Scheidungsberaterinnen Effenberg und Co. im Fernsehen, laß ich eine Ermittlungsakte. Meinem Mandanten wird unter anderem Urkundenfälschung vorgeworfen.

Auf dem letzten Blatt der Akte findet sich ein Vermerk der zuständigen Staatsanwältin. Die Versendung der Akte an mich wird dort angeordnet. Weiter heisst es: "Diesseits wird davon ausgegangen, daß seitens des Verteidigers (Anm.: das bin ich) aus Kostengründen keine weitere Einlassung erfolgen soll, da Herr XY alle Taten bereits zugegeben hat und keine notwendige Verteidigung vorliegt."

Vielleicht bezahlt mein Mandant ja gerne eine Verfahrensgebühr dafür, dass ich die Akte durcharbeite, um dann mit ihm  zu entscheiden, ob noch eine Einlassung erfolgen sollte oder nicht. Möglicherweise gibt es ja etwas mitzuteilen, was sich nicht mit der Verwirklichung von Tatbeständen auseinandersetzt, aber trotzdem erzählt werden sollte. Vielleicht ergeben sich aus der Akte Beweisverwertungsverbote, weil die Polizei nicht richtig belehrt hat.  Vielleicht ist das, was die Staatsanwatschaft als vollumfängliches Geständnis werten will, nur ein ungeschickter Erklärungsversuch. Vielleicht muss ja auch tatsächlich nichts mehr geschrieben werden. Man weiss es nicht.

Ich weiss aber sicher, das ich die Staatsanwaltschaft nicht brauche, um zu entscheiden, ob und was ich wann schreibe oder nicht schreibe.


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