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Gestern in Magdeburg -Bild war auch da
Aus der Pressemitteilung des Landgerichts Magdeburg:
24 Ns 4/07 (Verstöße gegen das Urhebergesetz) – 4. Strafkammer als Berufungskammer
1 Angeklagter
4 Zeugen
Prozesstag: Dienstag, 18. September 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12
Am 7. März 2007 verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den Angeklagten wegen unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 10,00 €. Nach Überzeugung des Amtsgerichts soll der im Dezember 1996 geborene Angeklagte Hasso W. in Thale im November 2005 über seinen PC im Rahmen eines Internet Filesharing – Programms rund 1400 urheberrechtlich geschützte Musikdateien in MP3-Format ohne Einwilligung der Rechteinhaber zum Herunterladen durch dritte Personen bereitgestellt zu haben.
Wäre mein Mandant tatsächlich erst 1996 geboren, hätte sich die Sache schon vorher erledigt.Tatsächlich ist er viel früher geboren.
Erstinstanzlich war es zur Verurteilung gekommen wegen der Aussage eines Polizeibeamten, der ausgesagt hatte, mein Mandant habe die Handlungen quasi zugegeben, er hätte sein Handeln aber nicht für strafbar gehalten. Auf meine Frage, warum er diesen Vorgang überhaupt nicht protokolliert hatte, wusste er zwar nicht befriedigend zu antworten, dem Amtsgericht reichte es aber.
Die Sache wurde nun, nach einer Einlassung, die ich für meinen Mandanten abgegeben habe, endgültig eingestellt.
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