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Habe ich gerade erfunden: Die "Wenn-Formel"
Nach zwei Verhandlungstagen wurde mein Mandant vom Amtsgericht Wernigerode vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen.
Vorhin erhalte ich ein Schreiben der Bezirksrevisorin beim Landgericht Magdeburg. Diese ist hinsichtlich meiner bei der Landeskasse geltend gemachtenFahrtkosten der Auffassung, mein Mandant hätte sich aus Kostengründen einen Rechtsanwalt in Wernigerode oder Blankenburg suchen müssen, und nicht in Braunschweig.
Das geht klar: Vielleicht fährt sie ja bei ihrer nächsten Herztransplantation nicht nach Leipzig oder Berlin, sondern nach Klötze, um Sprit zu sparen.
Wenn der Staat Menschen zu Unrecht mit einer Anklage überzieht, muss er auch dafür gerade stehen, wenn die Freizusprechenden sich eines Strafverteidigers bedienen zu dem sie Vertrauen haben, auch wenn er zwei Ecken weiter wohnt.
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