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Amtsgericht ist lernfähig- Richterin zeigt Größe
Vor einigen Wochen habe ich beim hiesigen Amtsgericht verteidigt. Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen, also "schwarzfahren".
Nach den Urteilsfeststellungen hatte mein Mandant sich eine Monatskarte, für die er einen kleinen Teil selbst bezahlen musste und der Rest von der ARGE gesponsert wurde (sogenanntes Mobil-Ticket) gekauft. Nachdem das Ticket versehentlich in der Waschmaschine gelandet war, war es bröselig und unleserlich.
Ein Ersatz wurde meinem Mandanten von den Verkehrsbetrieben nicht ausgestellt, da deren AGB´s einen Ersatz bei diesem Tickettypus nicht vorsehen. Weil er bei Fahrten mit der Straßenbahn nun faktisch keinen gültigen Fahrschein hatte, wurde mein Mandant verurteilt.
Hiergeben haben wir Sprungrevision eingelegt, weil wir der Auffassung sind, es ist durch das Vorausbezahlen des Tickets kein Vermögensschaden bei den Verkehrsbetrieben durch die Fahrten entstanden, sie waren ja vorab bezahlt worden.
Mein Mandant berichtete mir, dass er wegen weiterer Fahrten in diesem Zeitraum bereits eine Verhandlung hatte, in einer anderen Abteilung des hiesigen Amtsgerichtes. Dort wurde die Sache nach seinem Einspruch gegen den Strafbefehl gegen Geldauflage eingestellt.
Mein Mandant war unzufrieden und wollte auch die alte Sache nocheinmal überprüft wissen. Deshalb hat er die Ratenzahlung hinsichtlich der Geldauflage eingestellt, weshalb es heute zur Verhandlung kam.
Nach unserer Einlassung gab die Vorsitzende bekannt, dass sie sich damals zu Unrecht auf die AGB`s bezogen hatte, aber zwischenzeitlich aufgrund meiner Revisonsbegründung, die ich gegen die Verurteilung in der anderen Abteilung abgegeben habe, die zitierte Rechtssprechung gelesen und ihre Ansicht geändert habe: Es läge in unserer Konstellation kein Vermögensschaden vor.
Freispruch!
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