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Der Schwachsinn geht weiter
Eine Woche war ich mal weg. Jetzt bin ich wieder da. Heute morgen ersteinmal eine Strafverteidigung mit für den Mandanten zufriedenstellendem Ausgang, nun das Liegengebliebene bearbeiten. In einer Strafsache hatte ich einen unschönen Vorwurf zur Einstellung gebracht. Nun meldet sich der Mandant in einer dieser unsäglichen Internetsachen: Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltkanzlei, die 84,00 € plus eigene Kosten beitreiben will, weil meine Mandantschaft unter einer bestimmten IP-Nummer über das Internet einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben soll.
Nun die Krönung der Ressourcenverschwendung: Im letzten Absatz des anwaltlichen Schreibens wird darauf hingewiesen, dass, falls eine minderjährige Person ein falsche Geburtsdatum angegben hätte, um sich eine Leistung zu erschleichen, von einem Betrugsdelikt auszugehen sei. Der "Kollege" behält sich im Namen seiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. " Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen".
Da werden jugendliche Internetbesucher auf kostenpflichtige, aber blödsinnige und somit wertlose Seiten gelockt und Rechtsanwälte erdreisten sich mitzuteilen, dass Kosten für die Erstattung einer Strafanzeige gegebenenfalls geltend gemacht werden.
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