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Schöner Abschlag
Als die Steuerfahndung in der Tür stand, hatte mein Mandant, dessen Ehefrau ein Chinalokal betreibt, den Beamten mitgeteilt, dass ca. 20 % der Einnahmen nicht verbucht werden. Nach weiteren Ermittlungen samt Probekochen gab es einen Strafbefehl über 720 Tagessätze gegen den mein Mandant Einspruch eingelegt hat.. Im Laufe eines Vorgespräches mit dem Richter und dem Staatsanwalt (und der Strafsachenstelle des Finanzamtes!) wurde Einigung erzielt, dass der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt wird. Weil ja nun zu berücksichtigen sei, dass der Strafbefehl dieses "Geständnis" noch nicht berücksichtigt habe, halbierten wir die Tagessatzanzahl und reduzierten auch die Höhe etwas. Aus 28.800 € wurden nun 10.400 €, die mein Mandant in monatlichen, tragbaren Raten, abzahlen kann. Die Sche ist rechtskräftig.
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