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Mittwoch, 24. Oktober 2007

Drei Verhandlungstage wegen Fahrraddiebstahls

Von johannesolaf, 07:38

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, vor längerer Zeit ein Fahrrad geklaut zu haben. Weder wurde er dabei beobachtet, noch wurde das Fahrrad bei ihm gefunden. Ins Rollen gekommen war die Sache anlässlich einer Durchsuchung in einem An-und Verkauf, wo ein Kaufvertrag über das abhandengekommene Fahrrad, geschlossen zwischen dem Geschäft und der ehemaligen Lebensgefährtin meines Mandanten. Diese ehemalige Lebensgefährtin hatte bei der Polizei ausgesagt, dass mein Mandant ihr das Fahrrad gegeben habe, damit sie es verkauft. Er habe ihr damals erzählt, das Rad habe er von seinem Vater, er selbst könne es nicht verkaufen, weil sein Personalausweis abgelaufen sei. Erst später habe er ihr offenbart, dass er es geklaut habe. Den Erlös in Höhe von 15 € habe sie meinem Mandanten abliefern müssen, weil er das Geld für Drogen benötigt hätte.

Zum ersten Verhandlungstag erschien die Zeugin ( die unter Betreuung steht) nicht. Am zweiten Verhandlungstag auch nicht, wurde dann von der Polizei gebracht. Mein  Mandant , der zwischenzeitlich in die Stadt gegangen war, war per Handy für das Gericht nicht mehr zu erreichen. Ein neuer Termin wurde anberaumt, zwei Tage später , das Gericht meinte, ich solle den Mandanten informieren. War aber nicht meine Aufgabe. Am dritten Verhandlungstag erschien ich ohne Mandant. Die Vorsitzende meinte, sie sei davon ausgegangen, ich hätte mich darum gekümmert, das er kommen würde. Ich entgegnete, dass ich nicht bereit sei, derartige Pflichten zu übernehmen, das Gericht möge selber dafür sorgen, das alle an Land kommen.

Mein Mandant kam dann später, die zeugin war auch da, eine weitere Zeugin hatten wir besorgt und es ging los. Die Belastungszeugin sagte unter anderem aus, im Geschäft habe man ihr mitgeteilt, eine Überprüfung habe ergeben, dass das Rad geklaut sei, deshalb könne sie nur 15 € dafür bekommen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Bestrafung. Das Gericht kam zum Freispruch, folgte einigen meiner Argumente und führte ergänzend unter anderem aus: Wenn der Angeklagte Geld für Drogen gebraucht hätte, hätte er auch gewusst, wo er das Fahrrad verkaufen kann, ohne das er einen Ausweis vorzeigen muss.

 


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