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Mittwoch, 07. November 2007

Nicht nur die Großen lässt man laufen

Von johannesolaf, 14:38

Mein Mandant war erstinstanzlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden ohne Aussetzung zur Bewährung unter anderem wegen seiner Vorbelastungen.

Gegen das Urteil hatten wir Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft aber auch, sie wollte eine höhere Bestrafung und zwar wegen schwerer Körperverletzung, weil sie der Ansicht war, das Opfer sei durch Narben dauerhaft entstellt.

Heute vor dem Landgericht Braunschweig gab es eine verfahrensbeendende Absprache zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft. Letztere nahm ihre Berufung zurück, unsere wurde gemäß der getroffenen Verständigung mit der Maßgabe verworfen, dass festgestellt wurde, dass die Tat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stattfand. Dies hat zur Folge, dass mein Mandant, der sich bereits im Vorfeld einen Therapieplatz besorgt hat, die Therapie antreten kann. Sollte er diese erfolgreich absolvieren, wird ihm die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so dass er von Haft verschont bliebe.

Bei der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende einer anwesenden Schulklasse (nur Mädchen), dass es,  nicht so ist, wie die Bevölkerung oftmals meint, dass durch den sogenannten Deal,nur die "Großen" laufengelassen werden, sondern auch in kleineren Verfahren, Absprachen üblich sind, um vernünftige Lösungen zu erreichen.

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