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Donnerstag, 08. November 2007

Versuchte Polizistennötigung

Von johannesolaf, 12:56

Mein Mandant hatte sich in einem Telefonladen aufgeregt, weil man ihm dort versprochen haben soll, einen Vertrag zu stornieren, was dann aber nicht geschehen ist. Er soll die dortige Mitarbeiterin beleidigt haben. Er selbst trief die Polizei, weil er sich betrogen fühlte. Die Beamten erteilten einen Platzverweis. Als sie ihm mehrere Minuten später begegneten, wurde ihm angedroht, ihn einzusperren, falls er an dem Tag noch einmal auftauchen würde. Daraufhin soll mein Mandant, der wegen Beleidigung einschlägig vorbelastet ist, gesagt haben, dass der Polizist dann seinen "Rock" (alte Bezeichnung für die Uniformjacke) ausziehen, und er ihn "kaputt machen werde".

Hierin sah die Staatsanwaltschaft eine versuchte Nötigung, weswegen es einen Strafbefehl gab. Wegen der Beleidigung zum Nachteil der Telefonladenmitarbeiterin wurde sogar Anklage erhoben.

Unser Angebot im Vorfeld: Rücknahme des Einspruches gegen den Strafbefehl und dafür Einstellung des Beleidigungsverfahrens wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Nachdem mein Mandant die Sache aus seiner Sicht geschildert und der Polizist als Zeuge ausgesagt hatte, dass er das zwar nicht zu meinem Mandanten geäußert hätte,  er aber nicht traurig gewesen wäre, wenn er meinen Mandanten hätte einsperren können, schlug ich als Friedensangebot vor, das Verfahren durch Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages zu beenden. Als mein Mandant sich dann noch bei der Telefonladenmitarbeiterin entschuldigte hatte, erfolgte die vorläufige Einstellung. Endgültig eingestellt wird, wenn mein Mandant bis Ende des Jahres einen erträglichen Geldbetrag zahlt.


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