Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines

Donnerstag, 15. November 2007

Der Zweifelssatz um 18 Uhr

Von johannesolaf, 12:03

Beginn der Hauptverhandlung vor einem kleinen Amtsgericht in der Nähe von Bremen war für 15 Uhr vorgesehen. Mit halbstündiger Verspätung ging es los. Die Anklage warf meinem Mandanten eine Trunkenheitsfahrt vor. Es waren zwei Blutentnahmen durchgeführt worden, weil mein Mandant Nachtrunk behauptet hatte. Gut 2 Stunden nach der angeklagten Fahrt betrug die BAK 1,12 %o. Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen, die mitgetrunken hatten und ausgesagt haben, dass mein Mandant nach heftigem Streit betrunken weggefahren und kurz danach zurückgekommen sei, sowie der eingesetzten Polizeibeamten, die beim Eintreffen festgestellt hatten, dass der Motor am Auto meines Mandanten warm war, war ein Freispruch nicht mehr zu erzielen. Die Richterin wollte nun einen Sachverständigen beauftragen, um den exakten Wert zum Zeitpunkt der Fahrt festzustellen. Ich gab zu bedenken, dass weder die Tatzeit genau zu klären sei, noch es ausgeschlossen werden könne, dass mein Mandant die entscheidenen Schlucke aus der Pulle genommen hat, als er mit einer zwischenzeitlich verstorbenen Zeugin allein in der Wohnung war und die anderen Zeuginnen draussen auf die Polizei gewartet hatten.

Es war mitlerweile 18 Uhr und um nicht weitere Ressourcen zu verschwenden, erfolgte - einvernehmlich- eine Veruteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Mein Mandant muss 250 € bezahlen, seinen zuvor sichergestellten Führerschein konnte er wieder mitnehmen.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.