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Besuchserlaubnis für die JVA
Gleich fahre ich in die hiesige JVA, um Mandanten aufzusuchen. Im Gepäck habe ich ein Schreiben an die Leitung des Gefängnisses.
Um zu verhindern, dass sich Anwälte Zugang zu Untersuchungsgefangenen erschleichen, um sich diesen als Verteidiger anzubieten, gibt es seit einigen Monaten die Vorschift, dass man entweder eine schriftliche, vom Insassen unterschriebene, Vollmacht oder eine Besuchserlaubnis des zuständigen Haftrichters beibringen muss.
Einige - zukünftige Mandaten- schreiben mich aus dem Gefängnis heraus an,formulieren ihre Schreiben aber so, dass sie zunächst bitten, dass ich sie in der Haft aufsuche, um dann ihre Verteidigung zu übernehmen.
Dies halte ich übrigens für den eleganteren Weg, als sogleich, ohne sich vorher besprochen zu haben, Vollmacht zur Verteidigung zu erteilen, weil ich ja selbst nicht weiss, ob ich das Madat annehmen kann.( Wenn ich beispielsweise bereits einen Mitbeschuldigten vertrete oder keine Zeit habe, darf ich das Mandat nicht annehmen.)
Jedenfalls kommt in den "Einladungsschreiben" zum Ausdruck, dass der U-Häftling von mir besucht werden will. Dann noch eine Besuchserlaubnis oder ein etwas anders formuliertes Schreiben zu verlangen, ist unnötiger Formalismus und führt zu Verzögerungen, denn der Mensch muss länger als erforderlich auf meinen Besuch warten.
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