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Donnerstag, 06. Dezember 2007

Belehrung durch Polizei- neue Variante

Von johannesolaf, 16:18

Eine neue Varaiante der Belehrung durch Polizeibeamte durfte ich heute kennenlernen.

Anlässlich einer bevorstehenden Haftprüfung habe ich Akteneinsicht genommen. Meinem Mandanten, dem ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer vorgeworfen wird, war von der Polizei vernommen worden. Normalerweise ist auf den Vernehmungsniederschriften die Belehrung die einem Beschuldigten zu erteilen ist, bereits vorgegeben und der Vernehmungsbeamte muss nur ankreuzen, dass er entsprechend belehrt hat. Dieses Kreuz, verbunden mit der Unterschrift des Beschuldigten, hat später vor Gericht einen hohen Beweiswert dafür, dass die Belehrung auch tatsächlich erfolgt ist.

Diese Mal hatte der Hauptkommissar ein solches Formular nicht verwandt, sondern frei - aber unzureichend - belehrt. Nach dem Tatvorwurf heisst es:" Haben Sie das verstanden und wollen Sie dazu aussagen?

Elf! Seiten später, nachdem mein Mandant erzählt hatte,  steht dann, dass meinem Mandant zu Anfang der Vernehmung eröffnet wurde, welche Tat ihm zur Last gelegt wird, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nichts auszusagen, und er einen Verteidiger hinzuziehen kann.

 

 


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