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Dienstag, 18. Dezember 2007

Halle 8.30 Uhr

Von johannesolaf, 08:54

Schon früh musste ich gestern raus, denn bereits um 8.30 Uhr hatte ich vor dem Landgericht Halle zu verteidigen. Die Anklage warf meinem Mandanten 10-fachen sexuellen Mißbrauch eines Kindes vor. Die Besonderheit war, dass im Ermittlungsverfahren zwei aussagepsychoogische Gutachten erstellt wurden, beide durch das Rechtspsychologische Institut in Halle. während der erste Gutachter zu dem Ergebnis kam, die Aussage der Zeugin ist eine Anklage nicht zu gebrauchen, äußerte sich das zweite Gutachten dahigehend, dass die nun gemachten Angaben wohl doch zu gebrauchen seien.Das Ergebnis verwundert bereits dann nicht, wenn man im Internet mal nachguckt, wer den so die Auftraggeber des Institutes sind.

Telefonisch hatte ich gegenüber dem Vorsitzenden Gesprächsbereitschaft signalisiert. Nach Verlesung der Anklage wurde die Verhandlung unterbrochen und ich hatte Gelegenheit mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu sprechen. Unsere Vorstellung vom Ausgang des Verfahrens klafften doch zunächst nicht unerheblich auseinander. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe vor Augen, die eine Bewährung nicht mehr zugelassen hätte.

Trotzdem gingen wir ins Beratungszimmer des Gerichtes. Der Vorsitzende teilte mit, dass lediglich 8 Taten hinreichend konkret aus der Anklage zu entnehmen seien. 2 dieser 8 Taten könnte man nach § 154 StPO einstellen.

Darüber hinaus würde das Gericht, auch um der Zeugin eine weitere Aussage zu ersparen, bereit sein, meinen nicht vorbestraften Mandanten - bei Geständnis - mit 2 Jahren auf Bewährung nach Hause zu schicken. Die folgenden Argumente überzeugten dann auch die Staatsanwältin und die Sache wurde nach kurzer Hauptverhandlung - rechtskräftig- abgeurteilt.


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