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Freitag, 04. Januar 2008

Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht ausreichend

Von johannesolaf, 09:05

Zu der aktuellen Diskussion im Jugendstrafrecht gibt ein Jugendrichter hier ein Interwiew. Im Gegensatz zu den Stimmen, die gerade für Jugendliche erhöhte Strafrahmen  fordern, künftig auch Kinder zu bestrafen, die jünger als 14 sind oder die Verurteilten in Camps mit militärischer Erziehung zu schicken, schildert der Braunschweiger Amtsrichter, dass harte Strafen nicht immer das gewünschte Ergebnis bringen, sondern nicht selten die Rückfallgefahr größer ist, nach Verbüßung einer härteren Strafe.

Der Richter berichtet, dass in seiner täglichen Arbeit die vorhandenen Möglichkeiten in aller Regel ausreichen, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen.

Für eine gute Sache halte ich persönlich die teilvergüteten Arbeitsstunden. Diese haben den Vorteil, dass Gelder zur Verfügung stehen, um den Opfern eine Entschädigung zu zahlen.

Für untunlich hingegen halte ich die Praxis anderer Amtsgerichte, jugendliche Ersttäter, die sich danach nichts mehr haben zuschulden kommen lassen,  mehr als ein Jahr nach der Tat, in einen Wochenendarrest schicken zu wollen.

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