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Dienstag, 15. Januar 2008

Ein guter Arbeitstag geht bald zuende

Von johannesolaf, 16:05

Gerade hat mich eine Mandantin angerufen, die eine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug zu verbüßen hat. Sie hatte Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer und wird nun vorzeitig entlassen. Dabeisein konnte ich nicht, weil ich beim Amtsgericht Quedlinburg verteidigen musste. Angeklagt war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte meinem Mandanten vorgeworfen, einem Hund die Rute kupiert zu haben. Die Anzeigenerstatterin erschien nicht, die Aussage eines Tierarztes, der den Hund geimpft hatte, war für die StA nicht ergiebig, weshalb wir uns darauf verständigten, die Sache einzustellen, und zwar mit der Maßgabe, dass die Landeskasse meine Gebühren bezahlt. Einen  vorbereiteten (und angekündigten) Beweisantrag auf Vernehmung von zwei Auslandszeugen, die die Unschuld meines Mandanten bestätigt hätten, musste nicht mehr gestellt werden.

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