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Bewährungsstrafe für "Taxiräuber" in Hildesheim
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, einem Taxifahrer während der Fahrt ein Messer an den Hals gehalten zu haben, um ihn zum Anhalten zu bewegen und anschliessend abzuhauen ohne den Fahrpreis zu entrichten, sowie die Tageseinnahmen mitzunehmen. Aufgrund dieser Aktion landete die Taxe, nachdem ein kleiner Baum umgefahren wurde, auf einem Acker. Der Taxenfahrer lief weg, mein Mandant schmiss Funkgerät und Autoschlüssel in den Wald. Gestern fand die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim statt.
Mein Mandant war geständig, die erstrebte Beute gering. Das Plädoyer der Staatsanwältin, die erste Klasse, sie selbst ging von einem minderschweren Fall aus, so dass ich mich dem Antrag 2 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung gerne anschloss, zumal nach Aktenlage mindestens 5 Jahre gedroht hatten. Es kam dann, wie beantragt und mein Mandant konnte nach dreimonatiger Untersuchungshaft nach Hause gehen. Die Vorsitzende Richterin hatte wohl Recht, als sie während der Urteilsbegründung anmerkte, das Urteil sei für meinen Mandanten Weihnachten, Ostern und Geburtstag an einem Tag.
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