Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines
Landgericht Lüneburg spricht Brüder frei
Der Mandant und sein Bruder waren erstinstanzlich vom Amtsgericht Celle wegen gefährlicher Körperverletzung - unverteidigt - zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Nun fand vor dem Landgericht Lüneburg die Berufungsverhandlung statt. Vom Amtsgericht war mein Mandant, von dem der Geschädigte nicht sicher war, ob er am Tatort war, auch deshalb verurteilt worden, weil er sich im Nachhinein, in Begleitung seines mitangeklagten Bruders und seines Mütterchens, für die Tat entschuldigt haben soll, und sich nach Ansicht der Amtsrichterin nur jemand entschuldigt, der sich auch schuldig fühlt. Nachdem der Geschädigte nun in der Hauptverhandlung aussagte, dass es diesen Entschuldigungsbesuch garnicht gegeben habe und sich anlässlich der Vernehmung des ermittelnden Polizeibeamten herausstellte, dass eine Lichtbildvorlage nicht vernünftig durchgeführt worden war, kam es schliesslich zum Freispruch, den die Vertreterin der Staatsanwaltschaft selbst beantragt hatte. Der Applaus der Zuschauer im Anschluss an die Urteilsbegründung, kam bei der Vorsitzenden nicht ganz so gut an, war aber trotzdem lustig.
Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.