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Dienstag, 11. März 2008

Gerichte machen manchmal Fehler

Von johannesolaf, 08:30

Nicht selten muss ich ein Urteil zwanzigmal lesen, bevor ich revisionsrechtlich hinreichend interessannte Fehler entdecke. Vor einigen Tagen:  Erstinstanzlich hatte ein Kollege verteidigt, ich sollte nun die Revision schreiben. Die Urteilsgründe selbst haben einge Ansatzpunkte ergeben, aber nichts großartiges. Der Vergleich mit dem Protokoll der Hauptverhandlung brachte es aber ans Licht: Eine der 8 ursprünglich angekagten Taten, für mein Mandant eine Einsatzstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten kassiert hat, war am letzten Hauptverhandlungstag nach § 154 StPO eingestellt worden, hätte also nicht mehr abgeurteilt werden dürfen.
Schneller ins Auge fiel dagegen in einer anderen Sache der Fehler einer Amtsrichterin. Nachdem auf unsere Revision das erste Urteil vom Oberlandesgericht aufgehoben worden war, wurde mein Mandant nun nach entsprechendem Hinweis nicht, wie ursprünglich wegen Betruges, sondern wegen Urkundenfälschung verurteit. Das erste-aufgehobene Urteil- lautete auf 20 Tagessätze zu je 10 €. Jetzt wurde mein Mandant aber zu 30 Tagessätzen à 15 € verurteilt. Ein deuticher und deshalb schöner Verstoß gegen das Gesetz, nämlich § 331 StPO (Verbot der reformatio in peius).

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