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Früh genug und doch zu spät
Von johannesolaf, 18:01
Eine halbe Stunde vor dem vorgesehen Vernehmungstermin meines inhaftierten Mandanten war ich als Zeugenbeistand beim Landgericht erschienen. Gerne wollte ich meinen Mandanten vorher noch einmal sprechen. Das ging aber nicht, weil er laut Wachtmeister bereits wieder in die JVA gebracht worden war. Seine Vernehmung war vorgezogen worden. Gesagt hat er nichts. Kurz im Gerichtssaal habe dann doch vorbeigeguckt, damit anlässlich der Abrechnung gegenüber der Landeskasse keiner behauptet, ich sei nicht da gewesen.
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