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Mittwoch, 19. März 2008

BGH hebt Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern auf

Von johannesolaf, 16:31

Das entscheidene im Leben ist, ob man als Strafverteidiger nach eingelegter Revision vom BGH
einige Monate später einen kleinen oder großen Umschlag erhält- ein großer ist besser.

Vorhin habe ich nun einen großen Umschlag bekommen. Der 5. Strafsenat des BGH - 5 StR 611/07 hat ein Urteil des Landgerichts Braunschweig kassiert. Der Mandant war wegen sexuellen Mißbrauchs in 35 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. In meiner Revisionsbegründung hatte ich unter anderem gerügt, dass das Landgericht lediglich pauschal festgestellt hat, dass es zunächst "häufiger" und schließlich "seltener" zu den Taten gekommen sei. Insgesamt hatte das Landgericht wegen 35 Taten verurteilt. Dies hat der BGH nun nicht hingenommen. In der Entscheidung heisst es: "... Dies lässt besorgen, dass sich das Landgericht rechtsfehlerhaft keine Überzeugung von jeder einzelnen Tat verschafft, sondern im Wege der Schätzung die Zahl der abgeurteilten Straftaten ohne zureichende Tatsachengrundlage festgelegt hat."
Eine Absage hat der BGH auch dem Versuch des Landgerichts, die Gaubhaftigkeit der  "Geschädigten"  durch Floskeln zu begründen, erteilt. Einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, der in erster Instanz verteidigenden Kollegin, hatte das Landgericht mit dem Vorhandensein eigener Sachkunde abgelehnt.
Der BGH führt aus:" Der neue Tatrichter hat sich ein umfassendes neues Bild von der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin zu machen, naheliegend unter Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen."

In drei Fällen hat der BGH sogleich freigesprochen, drei weitere Fälle eingestellt, weil keine wirksame Anklage vorlag und im Umfang der restlichen Aufhebung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.


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