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Immer wieder Gebührenärger
Jedesmal Probleme gibt es bei Gebührenabrechnungen nachdem ein Mandant freigesprochen wurde oder das Verfahren zu Lasten der Landeskasse eingestellt wurde. So nun wieder in Sachsen-Anhalt. Ich habe für die Vertretung meines Mandanten in der Hauptverhandlung die sogenannte Mittelgebühr geltend gemacht. Das sind 230,-€. Gestern bekomme ich die Stellungnahme der dortigen Bezirksrevisorin. Wei die Hauptverhandlung nur 42 Minuten gedauert habe und lediglich ein Zeuge vernommen wurde, sei lediglich eine Gebühr in Höhe von 172,-€ angemessen. Wenn man bedenkt, dass ein Pflichtverteidiger bereits nach einer Sekunde Hauptverhandlung einen Anspruch in Höhe von 184,-€ hat, nicht nachvollziehbar. Erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass das Verfahren erst eingestellt wurde, nachdem ich zwei Beweisanträge auf Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen angekündigt hatte und ein Rechtsgespräch zwischen mir, Gericht und Staatsanwaltschaft stattgefunden hatte. Durch eine derartige Gebührenerstattungspraxis wird engagierte Verteidigung bestraft.
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