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Anruf weckt Erinnerungen- Mandant ist wieder da
Heute morgen fragte ein früherer Mandant an, ob ich ihn in einer neuen Sache verteidigen will. Es müssen jetzt vier Jahre her sein, als es nach mehreren Verurteilungen keine Bewährung mehr für ihn gab. Ein Antrag auf Zurückstellung nach § 35 BtmG wurde aber positiv beschieden, so dass die Haft unterbrochen werden sollte, um eine stationäre Therapie abzuleisten. An einem Freitag rief mein Mandant mich dann aus der JVA an, weil man ihm mitgeteilt hatte, er könne am kommenden Montg nicht wie geplant die Therapie antreten, weil noch eine Geldstrafe ersatzweise zu verbüßen sei. Das hatte mich deshalb aufgeregt, weil es beim Gericht zu Verzögerungen gekommen war, und ich den Aufnahmetermin bereits zweimal hatte verlegen lassen müssen. Noch an dem Freitag habe ich dann einen Stundungsantrag gestellt. Als ich am Montag bei der StA auflief, wurde mir mitgeteilt, dass der Antrg positiv beschieden und die JVA bereits in Kenntnis gesetzt wurde. Eine halbe Stunde später konnte ich den Mandanten abholen und gestärkt mit Currywurst und Pommes in der Therapieeinrichtung Langenhagen abliefern.
Schön, dass er wieder zu mir kommt.
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