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Montag, 14. April 2008

Anruf weckt Erinnerungen- Mandant ist wieder da

Von johannesolaf, 11:59

Heute morgen fragte ein früherer Mandant an, ob ich ihn in einer neuen Sache verteidigen will. Es müssen jetzt vier Jahre her sein, als es nach mehreren Verurteilungen keine Bewährung mehr für ihn gab. Ein Antrag auf Zurückstellung nach § 35 BtmG wurde aber positiv beschieden, so dass die Haft unterbrochen werden sollte, um eine stationäre Therapie abzuleisten. An einem Freitag rief mein Mandant mich dann aus der JVA an, weil man ihm mitgeteilt hatte, er könne am kommenden Montg nicht wie geplant die Therapie antreten, weil noch eine Geldstrafe ersatzweise zu verbüßen sei. Das hatte mich deshalb aufgeregt, weil es beim Gericht  zu Verzögerungen gekommen war, und ich  den Aufnahmetermin  bereits zweimal hatte verlegen lassen müssen.  Noch an dem Freitag  habe ich dann einen Stundungsantrag gestellt. Als ich am Montag bei der StA auflief, wurde mir  mitgeteilt, dass der Antrg positiv beschieden  und die JVA bereits in Kenntnis gesetzt wurde.  Eine halbe Stunde später  konnte ich den Mandanten  abholen und  gestärkt mit Currywurst und Pommes in  der Therapieeinrichtung  Langenhagen abliefern.
Schön, dass er wieder zu mir kommt.

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