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Mittwoch, 16. April 2008

Gibt es bei Rosi noch Buletten? Freispruch am 3. Tag

Von johannesolaf, 07:59

Mein Mandant hatte einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhalten, gegen den wir Einspruch eingelegt hatten. Vor einer Disco sollte er einen anderen geschlagen haben. In der  hiesigen Bordelgasse, die als Abkürzung  begangen worden war, war er festgenommen worden. Auffallend war, dass seine fünf Begleiter, mit denen er einen Geburtstag gefeiert hatte, zwar namentlich in der Anzeige als Zeugen von der Polizei notiert wurden, als sie auf der Wache nach meinem Mandanten erkundigen wollten, diese aber nie zum Sachverhalt befragt oder zu einer Vernehmung einbestellt worden waren. Aus diesem Grunde stellte ich am ersten Hauptverhandlungstag einen entsprechenden Beweisantrag auf Vernehmung der Begleiter meines Mandanten. Nachdem noch am 2. Verhandlungstag der Geschädigte ausgesagt hatte, er erkenne meinen Mandanten als denjenigen wieder, der zuvor seine Cousine beleidigt und ihn anschliessend geschlagen habe, sagte die Cousine aus, dass es mein Mandant nicht gewesen sei. der sie beleidigt habe, erschienen gestern zum letzten Verhandlungstag "unsere" Zeugen. Bereits während der Vernehmung des ersten Zeugen bestätigte sich unsere Angabe, dass der Schläger einer anderen Gruppe zugehörig war. Dass jemand aus dieser anderen Gruppe bereits bei der Polizei ausgesagt hatte, dass mein Mandant jedenfalls nicht der Täter war und sich diese Aussage in der Akte befand, führte dann endlich zum Freispruch meines Mandanten. Wie der Vorsitzende in seiner Begründung anmerkte, sei es nicht seine Aufgabe den wahren Täter zu ermitteln, mein Mandant konnte aber als solcher ausgeschlossen werden. Nicht geklärt werden konnte die Frage, ob in der "Bratröhre" auf der "Gurke" noch Buletten verkauft werden. Die Zeugen wußten es nicht, Rosi selbst hatte mit dieser Sache nichts zu tun.

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