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Zweiter Hauptverhandlungstermin im Gartennachbarn- Fall vermieden
Mein Mandant war angeklagt, in einem Gartenverein, seinem Gartennachbarn im Verlaufe eines Streites gegen das Bein getreten und ihm eine Ohrfeige gegeben zu haben. Zeugen beider Lager wurden gehört. Der Nachbar räumte ein, meinen Mandanten beschimpft zu haben. Einer von mir angeregten Einstellung nach § 153 StPO wollte sich die StA zunächst nicht anschliessen. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt und weitere Zeugen von der Polizei vernommen. Gestern erhalte ich einen Vermerk des zuständigen Oberstaatsanwalts, dass mein Anregung doch sinnvoll sei und die Sache eingestellt werden möge. Geht doch. Noch einige Stunden arbeiten und wenn mein Sohn sich von seinem bösen Sturz erholt hat und sein Fuß hält, geht es Sonntag zum Sparkassencup in Braunschweig.
Hinweis für Opa: Samstag ist erstmal Spiel gegen Wenden, in Wenden, Anpfiff ist 14.15 Uhr
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