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Mittwoch, 11. Juni 2008

Polizei rufen oder künftig selber wehren?

Von johannesolaf, 09:14

Dass die Polizei Beschuldigte bei Vernehmungen nicht immer so behandelt, wie es das Gesetz vorsieht, kommt,  wie ich hier berichtet habe, vor.
Auch darum sollte man einer Einladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung keine Folge leisten. Nicht selten haben die Beschuldigten aber bereits Angaben gemacht, bevor sie sich einen Verteidiger suchen. Sehr oft beanstandet der Mandant oder auch der Zeuge anlässlich der Hauptverhandlung, dass die Polizei etwas anderes aufgeschrieben hat, als tatsächlich gesagt wurde. Hin und wieder findet man auch rechtliche Bewertungen des Vernehmungsbeamten in den Niederschriften, die dann dem Zeugen zugeschrieben werden. Wenn ich bislang meinte, dass die Vernehmungsbeamten einfach in dem Bestreben ein von vornherein gewünschtes Ergbnis zu erzielen, so handeln, ist der Befund nun ein anderer:
Ich meine, dass einige Polizeibeamte, die sich ihnen bietenden Sachverhalte überhaupt nicht richtig erfassen (können), was geradezu zwangsläufig dazu führt, dass sie falsche Schlüsse ziehen und, wie ich es gestern erlebt habe, falsche rechtliche Bewertungen vornehmen.

Was ist passiert? Mein Papa will mit seinem Fahrrad in die Straße einbiegen, in der er seit 70 Jahren lebt, seit 47 Jahren an der Seite meines lieben Mütterchens. Ein Hund, der ihm in der Vergangenheit durch aggressives Verhalten aufgefallen war, an einer Leine geführt von einem Mädchen springt ihm plötzlich ans Bein. Um einen Biß zu verhindern, stößt mein Papa den Hund mit dem Fuß weg.  Die Mutter des Mädchens guckt aus dem Fenster. Das Mädchen sagt:"Der Hund mag keine Männer" und "ich kann ihn  nicht festhalten." Mein Papa  schimpft nun in Richtung Mutter und fährt dann nach Hause. 90 Minuten später klingelt es und der Vater des Mädchens, welche den Hund geführt hat, steht vor der Tür und schreit meinen Papa an. Trotz mehrfacher Aufforderung verlässt er das Grundstück nicht. Meine Mama ruft die Polizei. Die Beamten treffen kurz vor mir ein, einer spricht mit dem Schreihals, kommt dann zurück und meint, mein Papa solle doch künftig dem Hund aus dem Wege gehen wegen der guten Nachbarschaft. Es könne ja auch sein, dass die Hundehalter noch eine Tierarztrechnung präsentieren würden.
Ich bat den Oberkommissar dann dem Schreihals mitzuteilen, dass er das Grundstück nicht mehr zu betreten habe. Der POK meinte aber, er könne keinen Platzverweis aussprechen. Ich konnte mir nicht verkneifen den POK abschliessend zu bitten, dem Schreihals quasi hilfsweise mitzuteilen, dass ich ihn weghauen werden, wenn er das Grundstück meiner Eltern noch einmal betreten sollte.
Dass man sich gegen einen drohenden Hundebiß mit einem Tritt wehren darf und Hausfriedensbrecher notfalls mittels körperlicher Gewalt entfernen kann, habe ich nur kurz erwähnt, weil Polizeibeamte, die das Gefühl haben, dass der einfache Bürger sie belehren will, manchmal aggressiv werden.

Dass einem braven Mann, der die Polizei ruft, um einen Hausfriedensbrecher entfernen zu lassen, gesagt wird, er solle künftig dem Hund ausweichen, war der Höhepunkt des Abends.


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