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Wieder mal Revision- wieder mal Landgericht Braunschweig
Nach der kürzlich ergangenen Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes 5 StR 611/07, mit der ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben wurde, erhielt ich neulich in einer anderen ebenfalls von mir vertretenen Revision den Beschluss des BGH zugesandt. Dieses Mal (5 StR 85/08) hob der BGH zwar leider nicht das Urteil mit seinen Feststellungen auf, sondern nur in zwei Einzelstrafaussprüchen und im Gesamtstrafenausspruch, es ist aber so die Möglichkeit eröffnet, in der nächsten Runde vor einer anderen Strafkammer, eine mildere Bestrafung zu erreichen.
Der BGH hat ausgeführt, dass das Landgericht zwei Taten unzutreffend rechtlich gewürdigt und deshalb strengere Strafrahmen zugrunde gelegt hat, als es gedurft hätte.
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