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Wartezeit
Im Januar diesen Jahres habe ich meine Kostenrechnung an ein Amtsgericht geschickt. Das Verfahren gegen meinen Mandanten war in der Hauptverhandlung mit der Maßgabe eingestellt worden, dass die Landeskasse die meinem Mandanten entstandenen Kosten (meine Gebühren) zu tragen hat. Zunächt dauerte es mehrere Wochen bis mir mitgeteit wurde, die angemeldeten Beträge seien zu hoch. Trotz meiner Stellungnahme kürzte der Beszirksrevisor meine Rechnung und setzte die auzuzahlende Summe fest. Trotz Erinnerung vergingen weitere sechs Wochen, ohne das das Geld auf meinem Konto auftauchte. Weil hier die Kosten weiterlaufen (Finanzamt, Miete, Unterhalt), wollte ich nun nicht längr warten und bat das Gericht per Fax, mir eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zuzusenden, damit ich die Zwangsvollstreckung gegen das Land Sachsen-Anhalt einleiten kann.
Einen Tag später rief das Amtsgericht in einer anderen Sache hier an und kündigte auch kurzfristige Überweisung in der beschriebenen Sache an.
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