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Dienstag, 24. Juni 2008

Woche der Einstellungen

Von johannesolaf, 14:31

Gestern wurde meinem Mandanten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen andern in einer Kneipe mit der Faust geschlagen zu haben. Dummerweise steht mein Mandant einschlägig unter Bewährung, so dass im Falle einer Verurteilung deren Widerruf gedroht hätte. Nachdem der Geschädigte ausgesagt hatte, es sei entgegen dessen, was der Polizeibeamte in seinen Vermerk geschrieben hätte, vor dem Schlag nicht zu einer Auseinandersetzung gekommen und auch danach habe man nicht gesprochen und der Polizeibeamte anschliessend aussagte, dass er sich nicht etwas anderes ausgedacht habe, um es niederzuschreiben, teilte der dritte, von uns benannte Zeuge mit, er habe zwar eine Auseinandersetzung bemerkt, an dieser sei mein Mandant aber nicht beteiligt gewesen, weil er neben ihm gesessen habe.
Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten eingestellt.

Auch eingestellt, jedoch mit der Auflage jeweils 500 € an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, wurde heute vor dem hiesigen Amtsgericht ein Verfahren, bei dem den drei Angeklagten vorgeworfen worden war, in einer Disco sechs andere Männer angegriffen und körperlich misshandelt zu haben. Bei den "Tatopfern" handelte es sich um (durchtrainierte) Mitglieder einer Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei. Das Gericht wollte den Angeklagten nicht glauben, dass die Polizeibeamten in ihrer Freizeit sie angegriffen hätten, vielmehr sei der Streit von den Angeklagten ausgegangen.

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