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Staatsanwaltschaft scheidet Verteidiger aus
Mein Mandant reicht mir eine Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig herein, die ihm vom Amtsgericht Salzgitter zur Stellungnahme zugesandt wurde.
Auffällig ist, dass ich als Verteidiger in der Anklageschrift im Anschluss an die Personalien meines Mandanten nicht aufgeführt wurde. Akteneinsicht wurde bis zum heutigen Tage nicht gewährt.
In dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen der StA ist zwar bestätigt, dass ich die Verteidigung meines Mandanten angezeigt habe, aber trotz Erinnerung eine Vollmacht nicht vorgelegt hätte.
Ich habe nun beantragt, die Anklage nicht zuzulassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen.
Wegen der Nichtgewährung der Akteneinsicht hat die StA gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs verstoßen und durch meine Umgehung die Verteidigung unzulässig und unter Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens behindert.
Dass ein Staatsanwalt in der Anklage den Verteidiger reinschreibt mit dem Zusatz -ohne Vollmacht- habe ich schon erlebt, aber dass man nun ganz ausscheidet, weil man nicht bereit ist etwas zu tun, was keiner verlangen kann, ist neu - wird aber nicht hingenommen.
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