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Donnerstag, 03. Juli 2008

Verteidiger soll ohne Aktenkenntnis verteidigen

Von johannesolaf, 09:47

Gestern Nachmittag war ich beim Friseur. Nun sehe ich wieder wunderschön aus.
Eigentlich wollte ich schnell zurück zur Arbeit, als ich zwei Kollegen draußen sitzend antraf.
Unglaubich war die Geschichte, die mir der Kollege F. berichtete. Er habe am Vormittag in einer Berufungssache vor einem Landgericht verteidigt.
Sein Beiordnungsantrag, den er im Vorfeld gestellt hatte, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt habe, um eine höhere Bestrafung zu erreichen, sei abgelehnt worden. Akteneinsicht habe er ebenfalls nicht erhalten. Die Vorsitzende meinte, diese habe er schliesslich auch nicht beantragt. Auf den Hinweis des Kollegen, das Akteneinsichtsgesuch habe sich auf dem Pfichtverteidigerantrag befunden, soll die Vorsitzende entgegnet haben, dass es darauf nicht ankäme. Da kein Fall der notwendigen Verteidigung vorläge, gäbe es auch keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Nach längerer Diskussion, sei die Vorsitzende schliesslich bereit gewesen, die Akte für einige Minuten herauszugeben. Damit konnte der Kollege sich deshalb nicht zufriedengeben, weil die Zeit nicht genügt hätte, die Sache ordentlich zu besprechen.

Wenn ein Richter verlangt, dass ein Verteidiger ohne vorherige Akteneinsicht verteidigt, ist das schon nicht zu glauben, wenn der Richter Vorsitzender einer Berufungskammer ist, ist das Verhalten ganz bedenklich.


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