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BGH entscheidet gegen Landgericht Dresden zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig hat, wie hier berichtet wird, eine Entscheidung des Landgerichts Dresden zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben. Das LG hatte diese für einen 49- jährigen Mann, der wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern eine 8-jährige Freiheitsstrafe abgesessen hat, angeordnet, weil von ihm immer noch eine Gefahr ausginge. Dies sei allerdings keine neue Tatsache, sondern hätte im ursprünglichen Urteil mit Hilfe eines Gutachters bereits festgestellt werden müssen. Das sei damals versäumt worden.
Das ursprüngliche Urteil liegt zwar schon längere Zeit zurück, man beobachtet aber in anderen Konstellationen auch heute zusehends, dass die Instanzgerichte vieles ohne Gutachter entscheiden, obwohl sie hätten einen gebrauchen können. Insbesondere bei Beziehungstaten spielt die psychische Verfassung des Täters bei der Tat im Hinblick auf seine Schuldfähigkeit eine bedeutende Rolle und muss sachkundig beurteilt werden.
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