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Ehemaliger Rechtsanwalt eingesperrt
Dass es einem Rechtsanwalt gerade in der heutigen Zeit genauso gehen kann, wie anderen Menschen, zeigt ein trauriges Beispiel, über das die Wolfsburger Allgemeine berichtet.
Dem ehemaligen Kollgen war die Zulassung entzogen worden, trotzdem arbeitete er weiter als Anwalt. Daraufhin gab es eine Bewährungsstrafe, deren Bewährungsauflage, 1000 € zu zahlen kam der Kollege nicht oder nur schleppend nach, weshalb die Bewährung widerrufen und der Assessor eingesperrt wurde.
Wenn man mangels Geldnot eine Geldauflage nicht erfüllen kann, bedeutet das nicht automatisch den Widerruf der Bewährung, man solte das Problem aber gegenüber dem Gericht offenbaren, bevor der Widerruf kommt, um eine Lösung zu finden.
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