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Akteneinsicht - so geht es auch
Neulich habe ich mich noch darüber aufgeregt, dass mir die Staatsanwaltschaft, nachdem ich mich legitimiert hatte, die Ermittlungsakten nicht geschickt, sondern sogleich Anklage erhoben hat. Im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen stand zwar, dass ich mich als Verteidiger gemeldet, aber keine schriftliche Vollmacht geschickt hatte. Die Anklage hat mir mein Mandant zugeleitet, ansonsten hätte ich nich erfahren, dass die Sache schon beim Gericht liegt. Daraufhin habe ich beantragt, den Antrag der StA auf Eröffnung des Hauptverfahrens zurückzuweisen, weil meinem Mandanten kein rechtliches Gehör gewährt wurde im Ermittlungsverfahren. Die Richterin rief dann an und ich kriege nun die Akte. Ganz anders gestern: Ich bekomme eine Akte von der StA für zwei Wochen zur Einsichtnahme zugesandt, weil aus einem gleichzeitig geführten Verfahren dort bekannt ist, dass ich der Verteidiger des Beschuldigten bin und die Sachen nach Rücklauf der Akte verbunden werden sollen.
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