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Hilfsbereite Drogenfahndung
Von johannesolaf, 09:50
Bei meinem Mandanten wurde während seiner Abwesenheit die Wohnung durchsucht wegen des Verdachtes des Handeltreibens mit Btm. Um abzuklären, ob die Gefahr der Beantragung eines Haftbefehls gegeben ist, habe ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Kripo telefoniert. Weil der Erlass eines Haftbefehls aber dann nicht zu befürchten war, gab es zunächst keinen dringenden Handlungsbedarf und wir vereinbarten, dass mir ganz normal über die StA die Ermittlungsakte zugesandt wird. Heute morgen kam der Kripobeamte zu mir in die Kanzlei und brachte mir den kompletten Aktenauszug bereits kopiert vorbei.
Über dieses Entgegenkommen habe ich mich richtig gefreut.
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