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Ob sie noch warten?
"Wenn wir dich das nächste Mal auf der Straße treffen, bringen wir dich wirklich um, und wir warten auf der Straße auf dich". Dies soll mein Mandant und seine Ehefrau zu einem Nachbarn gesagt haben, den sie am Kiosk getroffen haben.Vorausgegangen sein soll ein Streit, weil der Nachbar kurz zuvor seinen Hausmüll im Kinderwagen des Kindes meines Mandanten entsorgt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen Bedrohung. Ich habe beantragt, den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens zurückzuweisen.
In meinem Schreiben an das Gericht heisst es unter anderem: "...Dahinstehen kann, ob die vom Anzeigenerstatter berichteten Worte tatsächlich gefallen sind,..denn der objektive Tatbestand der Bedrohung wäre nicht erfüllt. Es ist nicht entscheident, ob der Anzeigenerstatter die Prahlerei ernst genommen hat. Entscheident ist vielmehr, dass ein objektiver Durchschnittsmensch die Ankündigung ernst nehmen würde. Das ist vorliegend nicht der Fall, denn die Aussage:" Das nächste Mal bringen wir dich wirklich um, wenn wir dich auf der Straße sehen, und wir warten auf der Straße auf dich", ist für den objektiven Durchschnittsmenschen keine Bedrohung, sondern Veräppelung. Kein potenzieller Menschentotmacher wartet solange auf der Straße, bis ihmdas potenzielle Opfer wieder mal zufällig begegnet.
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