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Holzklotz- Prozess - kann der Angeklagte die Anklage verstehen?
Im sogenannten "Holzklotz- Verfahren", hat heute der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Oldenburg stattgefunden. Wie hier berichtet wird, hat es das Gericht abgelehnt, dem Angeklagten, einem Kasachen, einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Folgerichtig war die Verteidigung deshalb gezwungen, bereits an diesem ersten Hauptverhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer zu stellen. Bedenkt man die Brisanz des Verfahrens, näheres hier, hätte die Kammer die durch die Hinzuziehung eines Dolmetscher entstehenden Kosten möglicherweise hinnehmen sollen, anstatt den Eindruck zu vermitteln, es käme ihr nicht darauf an, ob der Angeklagte die entsprechende Anklageschrift überhaupt verstehen kann gegen die er sich verteidigen will.
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