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Doch keine Woche Dauerarrest
Mein Mandant war vom Amtsgericht wegen Betruges zu einem Arrest von einer Woche verurteilt worden, weil er bei ebay ein Kleidungsstück verkauft hatte. Das Geld hatte er erhalten, die Ware war aber nicht beim Käufer angekommen. Im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens hatte mein Mandant einen selbstgebastelten Absendebeleg eines Transportunternehmens vorgelegt. Für das Ding und eine weitere Betrugsanklage hatten wir zwischenzeitlich eine Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages eingefangen, was uns heute natrlich wieder vorgehalten wurde. Weil das Landgericht heute in der Berufungsverhandlung nicht sicher feststellen konnte, dass mein Mandant bei Vertragsschluss vorgehabt hat, nicht zu liefern oder die Ware überhaupt nicht vorrätig hatte, wurde er konsequenterweise freigesprochen.
Das ist deshalb nicht selbstverständlich, weil beim Betrugsvorwurf zu oft lediglich auf das äußere Geschehen abgestellt wird, ohne das sich das Gericht Gedanken über die subjektive Seite macht.
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