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Donnerstag, 04. Dezember 2008

Frisiertes Mofa - am liebsten hätte ich die Robe garnicht erst angezogen

Von johannesolaf, 08:36

Eine liebe Kollegin hatte mich gebeten, ihren Mandanten vor dem Jugendrichter zu vertreten.
Angeklagt war Fahren ohne Fahrerlaubnis, nämlich mit frisiertem Mofa.
Als der jugendliche Mandant von der Polizei angehalten wurde, äußerte er nach Belehrung, dass er wisse, dass sein Fahrzeug schneller als erlaubt sei, und später, dass die Veränderung aber nicht von ihm, sondern vom Voreigentümer veranlasst worden sei.
In der Akte befand sich noch ein Gutachten, das die Manipulation belegte.
Die seitenlange Einlassung der Kollegin im Ermittlungsverfahren half nicht weiter.

Der Richter war meiner Meinung, dass an der Strafbarkeit leider keine Zweifel bestehen,  dass es einer Bestrafung aber dennoch nicht bedürfe. Die von der StA entsandte Referendarin hatte im Vorfeld mit ihrem Ausbilder abgesprochen, dass man sich einer Einstellung nicht verschliessen werde, und so wurde die Sache eingestellt gegen 20 Arbeitsstunden und ein Verkehrstraining. Das Ganze hat auch  den Vorteil, dass nun die Rechtsschutzversicherung eintritt.

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