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Donnerstag, 04. Dezember 2008

Hauptverhandlungstermin vor Strafkammer vergessen!

Von johannesolaf, 08:56

....Deshalb wurde mein Mandant von der Polizei an seinem Arbeitsplatz abgeholt und der Verhandlungsbeginn verzögerte sich entsprechend.

Mein Mandant war gefahren, er hatte den Tip gegeben, in welchem Haus was zu holen sei. Dann hatte er zwei Straßen weiter gewartet auf seine Kumpel, die in ein Haus einbrechen wollten. Die Jalousien waren heruntergelassen, sie gingen davon aus, dass niemand zu Hause sei, klingelten aber und wollten weglaufen, wenn wider Erwarten jemand öffnet. Das passierte dann auch. Einer der Mittäter verlor die Nerven und schlug den Hausbesitzer mit einer mitgeführten Gaspistole. Anschliessend flüchteten sie.
Angeklagt war versuchter schwerer Raub.

Aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen der StA ergab sich jedenfalls für meinen Mandanten, dass sein Vorsatz "nur" auf einen Wohnungseinbruchdiebstahl gerichtet war und nicht auf schweren Raub.

Gleich nach Verlesung der Anklageschrift, hat der Strafkammervorsitzenden dann auch den entsprechenden Hinweis erteilt, nämlich dass auch eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen in Betracht käme und der Angriff auf das Opfer ein Exzess des Mittäters darstelle, für den mein Mandant nicht einzustehen hätte.
Nach geständiger Einlassung und ohne das das Opfer als Zeuge gehört werden musste, gab es - rechtskräftig - 1 Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe, die zu Bewährung ausgesetzt wurden.

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