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Oftmals lieber nicht
Dass es für einen Strafverteidiger oftmals besser ist, im Ermittlungsverfahren keine Einlassung abzugeben, zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig, den ich gerade erhalten habe:
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen Landfriedensbruchs.
Im Beschluss des Amtsgerichts heisst es u.a.:
...Ihnen wird vorgeworfen, sich in einer Gruppe am aggressiven Verhalten gegenüber den Polizeibeamten Tinky Winkie, Lala und Pooh beteiligt zu haben. Die Anklage lässt allerdings nicht erkennen, in welchem konkreten Verhalten der Angeklagten diese Beteiligung gesehen wird. Allein die Tatsache, dass die Polizei angibt, sie habe angreifende Personen mit Pfefferspray besprüht und die Angeklagten seien von einem solchn Spray getroffen worden, reicht insoweit nicht aus.
Die bloße Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Menge bzw. ein inkatives Dabeisein oder bloßes Mitlaufen reicht zur Erfüllung des Tatbestandes des Landfriedensbruchs nicht aus.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens war daher abzulehnen.
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