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Freitag, 19. Dezember 2008

Oberstaatsanwältin aus der Provinz

Von johannesolaf, 12:15

Einem Mandanten wurde der Laden durchsucht. Die StA verdächtigt ihn der Hehlerei oder des Einbruchdiebstahls.
Gegen die Durchsuchung habe ich Beschwerde eingelegt, auch um schnell an die Akte zu kommen.

Diese kam nun. In einem Vermerk der Oberstaatsanwältin , gerichtet an das Gericht, steht unter anderem:

Die Akte wird ohne Bescheidung des Antrages auf Akteneinsicht sofort übersandt.
Von hier ist beabsichtigt, Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen zu gewähren.

Auf der nächsten Seite befindet sich ein Vermerk des Strafkammervorsitzenden:

Frau Oberstaatsanwältin Krepel teilt auf telefonische Nachfrage mit, dass dem Verteidiger entgegen den Ausführungen auf Blatt 123 von hier aus Akteneinsicht gewährt werden soll.

Da hat mir die StA es doch nicht gegönnt, meine Beschwerde nach erfolgtem Aktenstudium sachgerecht zu begründen.
Schade, dass es dort immer noch Leute gibt, die den Verteidiger nicht als notwendig, sondern als lästig und störend empfinden.

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