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Zeugen berichten objektiv Falsches
Am ersten Hauptverhandlungstag hatte der Staatsanwalt noch darauf gedrungen, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Aus seiner Sicht hätten die Zeugenaussagen eindeutig ergeben, dass mein Mandant mit seiner Faust auf die Motorhaube eines fremden Autos geschlagen habe.
Wir haben den Einspruch aufrechterhalten.
Weil der entstandene Schaden nicht mit den Aussagen in Einklang zu bringen war, habe ich die Einholung eines Sachverständigengutachten beantragt. In der gestrigen Hauptverhandlung bestätigte der Sachverständige die Einlassung meines Mandanten, dass er nicht auf das Auto geschlagen hat, sondern von dessen Fahrer nach einem verbalen Streit angefahren wurde und dann auf die Motorhaube fiel, wodurch der Schaden entstanden ist.
In der Begründung des freisprechenden Urteils merkte der Vorsitzende an, dass auch er erst von der Richtigkeit der Zeugenaussagen ausgegangen war, zumal es unabhängige Zeugen waren, man aber mal sehen könne, dass der Zeugenbeweis eigentlich ein schlechter Beweis sei.
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